Erbimmobilien in Barsinghausen, Hannover & der Deister-Region
Beratung & Unterstützung für Alleinerben & Erbengemeinschaften
Wenngleich Ihnen nach dem Tod eines geliebten Menschen emotional nicht danach ist: Aber sobald Sie erfahren, dass Sie als Erbe benannt wurden, sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen. Prüfen Sie, welche Vermögenswerte, aber auch Schulden die Erbschaft umfasst. In Bezug auf die Immobilie ist dies durch einen Einblick ins Grundbuch möglich, für den Sie als Erbe ein berechtigtes Interesse vorweisen. Hier sind alle Eigentumsverhältnisse, Lasten und Dienstbarkeiten vermerkt, die die geerbte Immobilie betreffen. Parallel sollten Sie eine Wertermittlung durchführen lassen, um zu erfahren, ob ein Verkauf der geerbten Immobilie bestehende Schulden des Erblassers decken würde.
Wenn Sie diese grundlegenden Informationen eingeholt haben, können Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Wie lange hat man Zeit, das Erbe auszuschlagen?
Ganz gleich, ob Sie per Testament oder gesetzlicher Erbfolge zum Erbe ernannt wurden: Sie müssen eine Erbschaft nicht annehmen. Das Ausschlagen eines Erbes ist etwa sinnvoll, wenn der Nachlass mit vielen Schulden verbunden ist. Sobald Sie von dem Erbfall erfahren, haben Sie eine sechswöchige Frist, die Erbschaft auszuschlagen. Hierzu müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht vorstellig werden und einen entsprechenden Antrag auf Ausschlagung der Erbschaft stellen.
Wichtig: Wenn Sie nichts tun und die Frist verstreicht, sind Sie automatisch Erbe – mit allen Rechten und Pflichten.

Wenn mehrere Erben involviert sind
Bei der Beteiligung mehrerer Erben spricht man von einer Erbengemeinschaft. Hierbei hat jeder Erbe einen Anteil am Nachlass, zum Beispiel der Immobilie. Über diesen Anteil kann er verfügen, Entscheidungen über die gesamte Immobilie können Erben aber nur gemeinsam treffen. Hier entstehen häufig Streitereien um die geerbte Immobilie, da sich die Erben nicht einig sind, wie mit ihr verfahren werden soll. Unser Rat als Ihr unterstützender Makler: Suchen Sie sich möglichst frühzeitig mediatorische Unterstützung. Denn der letzte Ausweg – eine Teilungsversteigerung – wäre die finanziell schlechteste Option für geerbte Immobilien.
Was tun mit der geerbten Immobilie?
Heutzutage sind Erben in der Regel über 50 Jahre alt und verfügen bereits über eine eigene Immobilie, sodass sie sich fragen, was sie mit der geerbten Immobilie machen sollen. Schließlich wollen sie sie nicht selbst bewohnen. Die meisten Erben und Erbengemeinschaften entscheiden sich für einen Verkauf der geerbten Immobilie und teilen den Erlös entsprechend der Erbschaftsanteile auf. Alternativ kann die Immobilie vermietet werden, um etwa mit monatlichen Einnahmen Restschulden tilgen zu können. Man kann auch über einen Umbau nachdenken und einen Teil vermieten, den anderen selbst bewohnen.
Wie Sie sich schlussendlich entscheiden, hängt von vielen Faktoren ab – Marktlage und aktueller Marktwert, die Miterben, die persönliche Situation. Gerne begleiten wir von Schlösser Immobilien & Baufinanzierung Sie in dieser schwierigen Entscheidungsphase mit einer fachkundigen Beratung und professionellen Wertermittlung.
Häufige Fragen und Antworten zu geerbten Immobilien
Was sind die ersten Schritte, wenn man eine Immobilie geerbt hat?
Entscheiden Sie zunächst, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Bei Annahme sollten Sie einen Blick ins Grundbuch werfen, eine Bewertung der Immobilie erstellen lassen und die steuerlichen Pflichten klären. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtliche und finanzielle Beratung einzuholen.
Welche steuerlichen Verpflichtungen entstehen beim Erben einer Immobilie?
Beim Erben einer Immobilie fällt grundsätzlich die Erbschaftssteuer an, deren Höhe sowohl vom Verkehrswert der Immobilie als auch vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser abhängt. Die Steuersätze und Freibeträge variieren, weshalb eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert ist. Zusätzlich sollten eventuelle Grundsteuerverpflichtungen überprüft und erfüllt werden.
Welche Rolle spielt das Grundbuch bei der Immobilienerbschaft?
Das Grundbuch gibt Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse der Immobilie, wie Eigentümer, Belastungen und Grundschulden. Beim Erben muss das Grundbuch entsprechend geändert werden, um den oder die neuen Eigentümer einzutragen.
Gibt es Fristen, die beim Erben einer Immobilie beachtet werden müssen?
Ja, es gibt verschiedene wichtige Fristen im Erbschaftsprozess. Die Frist zur Annahme oder Ausschlagung des Erbes beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Für steuerliche Anmeldungen, wie die Erbschaftssteuererklärung, gibt es ebenfalls festgelegte Fristen, die beim zuständigen Finanzamt zu erfragen sind. Eine frühzeitige rechtliche oder steuerliche Beratung kann helfen, alle Fristen rechtzeitig und korrekt einzuhalten.
Was passiert, wenn Schulden auf der geerbten Immobilie lasten?
Erben treten grundsätzlich in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein, was auch bestehende Schulden und Hypotheken umfasst. Es ist ratsam, die finanzielle Situation und die Verbindlichkeiten des Hauses genau zu prüfen. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Nachlassverwaltung oder eine Erbausschlagung in Betracht zu ziehen, um persönliche finanzielle Risiken zu minimieren.
Kann man ein geerbtes Haus sofort verkaufen?
Ja, ein Verkauf einer geerbten Immobilie ist an sich sofort möglich. Allerdings sollten vor dem Verkauf rechtliche Formalitäten, wie die Grundbuchberichtigung und steuerliche Aspekte, geklärt sein. Ggf. fällt auch eine Spekulationssteuer an, sofern der Erblasser die Immobilie vor weniger als zehn Jahren erworben hat. Der Verkaufsprozess kann durch eine professionelle Immobilienbewertung eines Immobilienmaklers und gegebenenfalls notwendige Renovierungsarbeiten optimiert werden, um einen optimalen Preis zu erzielen.
Was ist ein Pflichtteil beim Erben einer Immobilie?
Der Pflichtteil ist ein gesetzliches Anrecht auf einen Teil des Nachlasses, auch wenn man im Testament benachteiligt wurde. Pflichtteilsberechtigte wie Kinder oder Ehegatten können ihren Anteil geltend machen, was die Handlungsoptionen beeinflusst und ggf. auch zu Streitigkeiten führen kann.
